Domizil- & Geschäftsadressen mit Postweiterleitung
Profitieren Sie von den steuergünstigen Voraussetzung in der Schweiz bei der Wahl Ihres Firmenstandorts. Wir bieten Ihnen einen professionellen Service, repräsentative Adressen und faire Preise.
Profitieren Sie von den steuergünstigen Voraussetzung in der Schweiz bei der Wahl Ihres Firmenstandorts. Wir bieten Ihnen einen professionellen Service, repräsentative Adressen und faire Preise.
Durch die Wahl des richtigen Firmendomizils und Geschäftsadresse profitieren Sie von steuergünstigen Konditionen und verfügen gleichzeitig über einen repräsentativen Geschäftsauftritt.
Offerte anfordernUnser Angebot an steueroptimierten Standorten in der Schweiz.
Natürlich. Sie erhalten von uns die nötige Domizilbestätigung, welche gewisse Handelsregisterämter bei der Neueintragung oder einer Datenmutation im Handelsregister in der Schweiz verlangen.
So wird Ihre Firma ganz regulär mit der neuen Geschäftsadresse im Handelsregister eingetragen und hat ein gültiges, eigenes Rechtsdomizil («eigene Büros») gemäss dem schweizerischen Obligationenrecht (OR).
Selbstverständlich. Sie können Ihre Post an Werktagen zu Bürozeiten mit Voranmeldung an unseren Standorten abholen. Gerne stellen wir ihnen dann die erhaltenen Postsendungen zusammen.
Ja. Falls Sie die Briefpost Ihrer Firma digital bzw. elektronisch zugesandt bekommen möchten, wählen Sie die Option «Postweiterleitung» bei der Offertenanfrage.
Auf Wunsch wird so Ihre ankommende Geschäftskorrespondenz von unseren Mitarbeitern geöffnet, digitalisiert (OCR-Scans) und Ihnen danach per E-Mail übermittelt (auf Wunsch auch verschlüsselt).
Unter einem Rechtsdomizil in der Schweiz versteht man den genauen Ort, an den sich das Geschäftslokal der Gesellschaft befindet. Sofern eine juristische Person am Ort ihres statuarischen Sitzes kein Geschäftsbüro vorweisen kann, ist sie auf einen Domizilhalter/in angewiesen.
Als Rechtsdomizil wird daher die am Sitz der Gesellschaft vorhandene Adresse bezeichnet, dabei ist es gemäss dem schweizerischen Obligationenrecht (OR) möglich, dass dort entweder ein eigenes Büro vorhanden ist oder es sich auch um eine c/o-Adresse handeln kann.
Der Domizilhalter/in hat dabei in einer schriftlichen Erklärung zu bestätigen, dass er der juristischen Person am angegebenen Ort ein Domizil gewährt. Im Handelsregister wird also eingetragen bei wem die juristische Person ein Domizil in der Schweiz erhält.
Wir stellen allen unseren Domizilkunden jeweils eine rechtsgültige Domizilannahmeerklärung aus.
Bietet man einer Gesellschaft ein Rechtsdomizil in der Schweiz an, wird eine Domizilannahmeerklärung erstellt.
Es ist obligatorisch, dass jede im Handelsregister eingetragene Gesellschaft (AG, GmbH oder Einzelfirma) über ein Rechtsdomizil verfügt. Dabei kann die Gesellschaftt entweder ein eigenes («eigene Büros») oder ein fremdes (
Nein. Die persönlichen und privaten Daten unserer Klienten unterliegen den Schweizer Datenschutzbestimmungen.
Die einzige Ausnahme bilden richterliche und behördliche Verfügungen im Zusammenhang mit Strafverfahren. In diesem Fall sind wir rechtlich verpflichtet, den Antragstellern Kontakt- oder Adressdaten weiterzugeben.
Ja, wir bieten diese Form des Rechtsdomizils für eine Firma an. Unsere Erfahrung mit Behörden und Amtsstellen hat uns jedoch gezeigt, dass nur in wenigen Fällen eine c/o-Adresse (bzw. ein fremdes Rechtsdomizil) ausreichend ist, um eine Firma als operativ zu plausibilisieren und an gewissen Standorten grössere Bemühungen nötig sind um z.B. den Betrieb von Fahrzeugen zu autorisieren (Anmeldung Strassenverkehrsamt), als mit eigenem Rechtsdomizil («eigene Büros»).
Wenn Sie trotzdem eine c/o-Domiziladresse mit uns betreiben möchten, füllen Sie eine Angebotsanfrage oder das Kontaktformular auf unerer Website aus, wir werden Sie während unserem telefonischen Erstgespräch gerne ausführlicher zur Wahl der Form des Rechtdomizils beraten.